Die Brandmeldeanlage in einem Altenheim hatte Alarm ausgelöst. Ein Trupp ging zur Erkundung in den betroffenen Bereich vor, es konnte jedoch kein Auslösegrund festgestellt werden. Ein Eingreifen seitens der Feuerwehr war nicht erforderlich, somit konnte die Einsatzstelle an die Schichtleitung übergeben werden.
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