Die Feuerwehr wurde zu einem ausgelösten Rauchwarnmelder in ein Wohnanwesen alarmiert. Die Einsatzkräfte konnten sich mittels Schlüssel des Nachbarn Zugang zum Gebäude schaffen, es konnte jedoch kein Auslösegrund festgestellt werden. Ein Eingreifen seitens der Feuerwehr war nicht erforderlich, somit wurde die Einsatzstelle an die Polizei sowie an den Rettungsdienst übergeben.
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