Die Brandmeldeanlage in einem Industriegebiet hatte Alarm ausgelöst. Nach Erkundung durch die Einsatzkräfte konnte Grillgut als Auslösegrund festgestellt werden. Somit war kein Eingreifen seitens der Feuerwehr erforderlich und die Einsatzstelle wurde an den Betreiber übergeben.
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