Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen hier Informationen bezüglich der Nutzung des Einsatzhorns (umgangssprachlich auch Martinshorn genannt) anbieten.
Viele Menschen fragen sich, ob das Martinshorn bei Nacht nicht ausgeschaltet werden könnte? Bei einem Einsatz der Feuerwehr ist im Normalfall höchste Eile geboten. Dies kann verschiedene Gründe haben:
Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 35 (Sonderrechte) und § 38 (Blaues Blinklicht) den Feuerwehren die Möglichkeit eingeräumt, Sonderrechte im Interesse einer schnellen Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind. Rettungsdienst, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeuge fahren deshalb bei einem Einsatz nicht ohne Grund mit Sondersignalen durch die Straßen. Auch Nachts werden so Fahrzeugführer und Fußgänger vor den schnell heranfahrenden Einsatzkräften gewarnt und Unfälle vermieden.
Es ist verständlich, dass sich Anwohner belästigt fühlen, wenn sie nachts durch Martinshorn geweckt werden. Bitte bedenken Sie jedoch dass:
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.